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Leistungsbeurteilung

In der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) wird geregelt, wie die schulischen Leistungen der Kinder zu bewerten sind.

Neben der Erläuterung der Beurteilungsstufen (Noten) im §14 LBVO werden auch die Formen der Leistungsfeststellung im §3 LBVO geregelt. 

Einen besonders wichtigen und großen Teil der Leistungsfeststellung nimmt dabei die Mitarbeit ein, die im §4 LBVO genau definiert ist.

 

Informationsblätter zum Schulrecht, 3.Teil Leistungsbeurteilung und Leistungsfeststellung (Bundesministerium)

 

Beurteilungsstufen / Beschreibung für Kinder                               Auszug aus der LBVO (§14)                           

Mitarbeit / Beschreibung für Kinder                                               Auszug aus der LBVO (§4)