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Hausordnung

Volksschule Oberneukirchen

laut Beschluss des Schulforums vom 13.Oktober 2021 

Die Schule ist eine Gemeinschaft. Um gut miteinander arbeiten und lernen zu können, müssen sich alle Personen im Schulhaus an bestimmte Regeln halten: 

  1. Wir begegnen einander in freundlicher, respektvoller und höflicher Weise. Das Grüßen, Bitten und Danken sind Selbstverständlichkeiten!
  2. Alle Schulkinder benützen den Haupteingang und gehen zuerst in die Garderobe.
  3. Jedes Kind hat einen eigenen Platz in der Garderobe. Jacken werden aufgehängt, Schuhe ordentlich hingestellt. Geld oder Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe bleiben!
  4. Nach dem Unterricht werden die Hausschuhe in einem Stoffsack aufgehängt.
  5. Im Schulhaus tragen wir Hausschuhe, jedoch keine Sonnenbrillen oder Kapperl.
  6. Die Schulkinder dürfen das Schulgebäude ab 7:45 Uhr betreten. Gemeinsam mit der Lehrerin gehen schon anwesende Kinder in die Klasse. Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn müssen alle Kinder im eigenen Klassenraum sein.
  7. In Ausnahmefällen dürfen Kinder das Schulhaus schon vor 7:45 Uhr betreten (Buskinder; sehr früher Dienstbeginn der Eltern). Sie begeben sich in den Aufsichtsraum (Ausspeisungsraum) und werden dort bis 7:45 Uhr beaufsichtigt. Auch diesen Kindern ist es dann nicht mehr erlaubt, das Schulgebäude bis zum Unterrichtsende ohne Erlaubnis der Aufsichtsperson oder der Lehrerin zu verlassen.
  8. Nach Absprache mit den Eltern können die Kinder (s. Punkt 7) die Zeit bis 7:45 Uhr und die Zeit nach Unterrichtsschluss (nur beim Warten auf den Schulbus) auch am Platz vor dem Haupteingang verbringen. Die Verantwortung liegt dann bei den Erziehungsberechtigten.
  9. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist den Kindern das Verlassen des Schulhauses nicht gestattet. Wenn Kinder den Unterricht vor Unterrichtsschluss verlassen sollen (Arztbesuch, …), müssen sie aus der Klasse abgeholt werden.
  10. Nach dem Unterricht werden die Kinder in die Garderobe begleitet und verabschiedet. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen / des Verwaltungspersonals endet, sobald die Kinder das Schulgebäude verlassen haben.
  11. Die Schule gehört uns allen, daher behandeln wir die Einrichtung, die Arbeitsmittel oder Anlagen sorgsam. Für mutwillig angerichtete Schäden können die Erziehungsberechtigten zur Ersatzleistung herangezogen werden.
  12. Sauberkeit und Ordnung ist im Bereich der Schule besonders wichtig. Kinder können aufgefordert werden, dass sie von ihnen verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen – in einem zumutbaren Rahmen - beseitigen.
  13. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Diese Gegenstände werden den Kindern von den Lehrkräften oder Aufsichtspersonen abgenommen und werden nach Rücksprache mit den Eltern zurückgegeben. Handys, Smart Watches, o.Ä. müssen im Schulgebäude abgeschaltet in der Schultasche bleiben.
  14. Für etwaige Schäden an mitgebrachten Gegenständen, egal welcher Art, übernimmt die Schule keine Haftung.
  15. Maßnahmen bei Katastrophen: Brandschutzordnung und Strahlenschutzordnung sind den Kindern, Eltern und LehrerInnen bekannt.
  16. Die LehrerInnen der Volksschule Oberneukirchen erklären sich bereit, fallweise Abteilungsunterricht zu halten, wenn für eine Kind ein Wechsel der Räumlichkeit, der Gruppe oder des sozialen Umfeldes pädagogisch sinnvoll erscheint.
  17. Die Schule übernimmt keine Haftung, für vor dem Schulhaus abgestellte Gegenstände.
  18. Aus Sicherheitsgründen gehen wir im gesamten Schulgebäude. Laufen ist im Schulhaus nur im Turnsaal gestattet.
  19. Das Öffnen der Fenster ist den Kindern nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch einen Erwachsenen erlaubt!